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OLG Koblenz, 14.08.2001 - 3 U 242/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundschuld; Ablösung; Geschäftsführung ohne Auftrag; Grundstückskaufvertrag; Eheleute
- Judicialis
ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 257; ; BGB § 670; ; BGB § 774; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einwendungsdurchgriff bei Besicherung fremder Kaufpreis- bzw. Darlehensverbindlichkeiten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 10.01.1997 - 16 O 9/96
- OLG Koblenz, 14.08.2001 - 3 U 242/97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.04.1976 - V ZR 143/76
Einheitlichkeit eines Rechtsgeschäfts
Auszug aus OLG Koblenz, 14.08.2001 - 3 U 242/97
Es kommt entscheidend darauf an, ob nach den Vorstellungen der Vertragschließenden die Vereinbarungen nicht für sich allein gelten, sondern gemeinsam miteinander "stehen und fallen" sollten (BGH NJW 1976, 1931/1932).
- BGH, 23.03.2000 - III ZR 217/99
Mietzins für ein in Bundeseigentum übergegangenes Grundstück in der ehemaligen …
bb) Ausgehend davon, daß bei einem Auseinanderfallen von Verfügungsbefugnis und Grundstückseigentum dann, wenn besondere Abreden oder das Rechtsverhältnis regelnde Normen nicht (bzw. nicht mehr, vgl. die Ausführungen unter 1 zu Art. 22 Abs. 2 EV) eingreifen, der Verfügungsbefugte gegenüber dem wirklichen Eigentümer als Nichtberechtigter anzusehen ist, finden in diesem Verhältnis im Falle einer Vermietung der Sache durch den Verfügungsberechtigten die allgemeinen Vorschriften, also insbesondere die Regeln über das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis Anwendung (so auch OLG Naumburg in dem unveröffentlichten Urteil vom 20. November 1997 - 3 U 242/97 - die gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 30. Juni 1998 - V ZR 396/97 - nicht angenommen). - OLG Dresden, 28.05.1999 - 6 U 161/99
Umfang des Herausgabeanspruchs
Das streitgegenständliche Grundstück, welches weder unter Art. 21 EVertr, noch unter Art. 22 Abs. 4 EVertr fiel, unterlag, da dem Vermögenszuordnungsbescheid nur deklaratorische Bedeutung zukam, seit dem 03.10.1990 dem Finanzvermögen des Bundes und damit der Treuhandverwaltung der Klägerin (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 20.11.1997, Az: 3 U 242/97).